Approbierte Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Psychiater

Sie kommen aus dem Bereich Psychologie an der Universität, haben in der Regel einen Doktortitel. Sie können in Einrichtungen, Kliniken und Krankenhäusern arbeiten.
Sie können alle Arten von Therapie- und Behandlungsmethoden anwenden.
Sie arbeiten mit privaten und/oder gesetzlichen Krankenkassen zusammen und haben die Befugnis, Medikamente zu verschreiben und Berichte zu erstellen. 

Psychologische Berater

In Deutschland kann jeder, der möchte, ohne Ausbildung als psychologischer Berater tätig sein.  


Sie dürfen nicht in Kliniken und Krankenhäusern arbeiten. Sie dürfen keine Diagnosen stellen. Sie dürfen nicht behandeln und keine Therapie durchführen. Sie haben keine Berechtigung, zu diagnostizieren oder Medikamente zu verschreiben. Sie dürfen nicht mit Krankenkassen zusammenarbeiten.
Ihre Aufgabe besteht ausschließlich aus Beratung

Wer darf

therapieren?

Bemerkung:

Psychotherapiegesetze variieren von Land zu Land.

Die hier beschriebenen Berufsbezeichnungen sind durch deutsches Recht definiert. 
 

Heilpraktiker (HP) und Heilpartiker für Psychoherapie ve (HPP)

HP - Heilpraktiker 

Sie können wie Hausärzte alle organischen Erkrankungen diagnostizieren und behandeln.
Sie arbeiten mit staatlichen Krankenkassen zusammen und haben die Befugnis, Medikamente zu verschreiben und Atteste auszustellen.
Sie können mit ihren in der psychischen Gesundheit erworbenen Methoden Therapiemethoden anwenden und Behandlungen anbieten. 

 

HPP - Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet Psychotherapie

Sie können nur psychische Erkrankungen  diagnostizieren und therapieren.

Sie können Therapiemethoden mit den von ihnen erlernten Methoden anwenden.

Bei schweren psychischen Erkrankungen, die eine medikamentöse oder klinische Behandlung erfordern, stellen sie die notwendige Überweisung aus. 


Sie arbeiten meist mit privaten Krankenversicherungen zusammenarbeiten und haben keine Berechtigung, Medikamente zu verschreiben oder Atteste auszustellen.